Um als Helfer vor Ort tätig werden zu können, müssen bestimmte Anforderungen und Mindestqualifikationen erfüllt werden, die von den DRK Kreisverbänden vorgegeben werden. Die Mindestausbildung umfasst einen Erste-Hilfe-Kurs sowie eine 64-stündige Sanitätsausbildung. Ein Zusatzlehrgang für den HvO ist ebenfalls Voraussetzung für die Qualifizierung. Während der Ausbildung sammeln die angehenden Helfer vor Ort praktische Erfahrungen im Sanitätsdienst, bestenfalls absolvieren die sogar ein Praktikum im Rettungsdienst. Regelmäßige Aus-, Fort-, und Weiterbildungen sind in der Ausübung dieser Tätigkeit Pflicht.
Bereits ausgebildetes Rettungspersonal muss diese Stufen aufgrund der höheren Qualifizierung und auch (Einsatz-) Erfahrung nicht durchlaufen, eine aktive Tätigkeit im Rettungsdienst und / oder Nachweise über die erbrachten jährlichen Pflichtfortbildungsstunden sind dennoch Voraussetzung um als Helfer vor Ort eingesetzt werden zu können.