Helfer vor Ort (HvO)
Ansprechpartner
HerrPeter Unteregelsbacher
Bereitschaftsleiter
Tel: 0171 / 7048384
bereitschaftsleitung@drk-möglingen.de Rosenstraße 26
71696 Möglingen
Sie sind gut ausgebildete Ersthelfer aus der Nachbarschaft: Helfer vor Ort (kurz: HvO).
Ihre Aufgabe ist es, im Ernstfall die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Damit übernehmen die Helfer vor Ort, die ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, eine wichtige Funktion in der Rettungskette.
Bei entsprechenden Notfallindikationen werden die Helfer vor Ort über Digitale Funkmeldeempfänger (DME) von der Integrierten Leitstelle Ludwigsburg (ILS) alarmiert. Helfer vor Ort über die Erstversorgung des Patienten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie führen z. B. lebenserhaltende Sofortmaßnahmen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung durch, kontrollieren und beobachten Vitalparameter, übergeben die Patienten dem Rettungsdienst und unterstützen diesen. Sind die Patienten auf dem Weg ins Krankenhaus, ist der Einsatz für den Helfer vor Ort manchmal noch nicht vorbei. Bei Bedarf betreuen wir auch kurzzeitig Angehörige des Patienten.
Einsatzgebiet HvO DRK Möglingen
Das Einsatzgebiet unser Helfer vor Ort umfasst die komplette Gemeinde Möglingen. Die Tätigkeit Helfer vor Ort ist rein ehrenamtlich und erfolgen in der Freizeit unserer Helferinnen und Helfer. So gut es geht rücken unsere Helfer zu den Einsätzen aus, dennoch kann eine 24-stündige Alarmierbarkeit nicht gewährleistet werden.
Qualifikation Helfer vor Ort
Um als Helfer vor Ort tätig werden zu können, müssen bestimmte Anforderungen und Mindestqualifikationen erfüllt werden, die von den DRK Kreisverbänden vorgegeben werden. Die Mindestausbildung umfasst einen Erste-Hilfe-Kurs sowie eine 64-stündige Sanitätsausbildung. Ein Zusatzlehrgang für den HvO ist ebenfalls Voraussetzung für die Qualifizierung. Während der Ausbildung sammeln die angehenden Helfer vor Ort praktische Erfahrungen im Sanitätsdienst, bestenfalls absolvieren die sogar ein Praktikum im Rettungsdienst. Regelmäßige Aus-, Fort-, und Weiterbildungen sind in der Ausübung dieser Tätigkeit Pflicht.
Bereits ausgebildetes Rettungspersonal muss diese Stufen aufgrund der höheren Qualifizierung und auch (Einsatz-) Erfahrung nicht durchlaufen, eine aktive Tätigkeit im Rettungsdienst und / oder Nachweise über die erbrachten jährlichen Pflichtfortbildungsstunden sind dennoch Voraussetzung um als Helfer vor Ort eingesetzt werden zu können.